§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pitch Club AG, c/o TechQuartier, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend PCAG) gelten für Verträge über die Teilnahme an der Pitch Club Developer Edition, die PCAG mit ihren Kunden abschließt wenn der Vertragspartner ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Soweit für einzelne Leistungen von PCAG besondere Bedingungen gelten, gelten diese als ergänzend vereinbart und gehen bei Abweichungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(3) Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn und soweit diese von PCAG ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
(4) Jegliche Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen und/ oder sonstige Abweichungen von diesen AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Änderungen dieser AGB bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sind abrufbar unter www.pcde.io/agb.

§ 2 Definition

Die Pitch Club Developer Edition stellt einen Veranstaltungsrahmen dar, innerhalb welchem sich Unternehmen vor ebenfalls teilnehmenden Software-Developern präsentieren können. Sinn und Zweck dieser Präsentation (Pitch) ist die Gewinnung von neuen Mitarbeitern aus den Reihen der anwesenden Software-Developer.

§ 3 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, elektronisch oder telefonisch. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Anmeldebestätigung von PCAG erhalten hat.

§ 4 Teilnahmegebühr

Es gelten die Teilnahmegebühren aus dem jeweiligen, gültigen Angebot als vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Mit Erhalt der Rechnung sind die Teilnahmegebühren sofort ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Leistungen

§ 5.1 Pitch Club Developer Edition (Physische Veranstaltung)

(1) Die erfolgreiche Anmeldung zur Veranstaltung berechtigt den Kunden zur Teilnahme an der jeweiligen Pitch Club Developer Edition sowie an der sich anschließenden Afterwork-Party.
(2) PCAG wirbt mit dem Logo/ Unternehmensnamen des Kunden auf der Webseite von PCAG, den Einladungen sowie innerhalb einer Zusammenfassung der durchgeführten Veranstaltung.
(3) Die Kunden haben die Möglichkeit sich auf der Veranstaltung durch die Auslage von Informationsmaterial sowie Aufstellung eines Banners zu präsentieren.
(4) Die Kunden erhalten eine Teilnehmerliste der Kandidaten sowie deren Kontaktdaten.

§ 5.2 Pitch Club Developer Edition (Online Veranstaltung)

(1) Die erfolgreiche Anmeldung zur Veranstaltung berechtigt den Kunden zur Teilnahme an der jeweiligen Pitch Club Developer Online Edition.
(2) PCAG wirbt mit dem Logo/ Unternehmensnamen des Kunden auf der Webseite von PCAG, den Einladungen sowie innerhalb einer Zusammenfassung der durchgeführten Veranstaltung.
(3) Die Kunden erhalten eine Teilnehmerliste der Kandidaten sowie deren Kontaktdaten.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrecht

(1) PCAG ist berechtigt, während der Veranstaltung fotografische und videografische Aufnahmen zu fertigen. Die ausschließlichen Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen stehen nur PCAG zu. In diesem Zusammenhang ist PCAG auch berechtigt, derartige Aufnahmen -unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte einzelner Personen- zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
(2) PCAG ist weiterhin berechtigt, die Tätigkeit für die Kunden während und nach Vertragsabwicklung zu Referenzzwecken zu nutzen und Dritten gegenüber offen zu legen sowie die für die Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen, soweit und solange die Kunden dieser Nutzung nicht mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprochen haben. Eine derartige Nutzung durch PCAG begründet keinen etwaigen Entgeltanspruch der Kunden.

§ 7 Rücktritt des Kunden

(1) Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei PCAG.
(2) Bei Rücktritt des Kunden fallen folgende Gebühren an:
0 – 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: Volle Teilnahmegebühren
11 – 28 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Teilnahmegebühren
29 – 60 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühren
61 – 90 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Teilnahmegebühren
Mehr als 90 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: Keine Gebühren

§ 8 Ausfall/ Absage von Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund abgesagt werden. Dies gilt insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl und/ oder höherer Gewalt. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund wird PCAG die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erstattet PCAG die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von PCAG.

§ 9 Haftung

PCAG übernimmt keine Garantien in Bezug auf Erwartung oder Mehrwert für die Zwecke des Kunden. Soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird, ist eine Haftung von PCAG ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 10 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von PCAG in Frankfurt am Main. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.